Eine aktuelle Untersuchung zeigt: Löschanträge an Google und Bing, die im Namen des Rechts auf Vergessen gestellt werden, haben je nach Webseitenart unterschiedliche Erfolgschancen. Die geringsten Erfolgsaussichten gibt es bei Wikipedia und bei Pressewebseiten. Und: Ein Viertel der Anträge bezieht sich auf Treffer jenseits der dritten Suchergebnisseite.